Qualitätssicherung in der Radiologie umfasst sowohl technische als auch ärztliche Maßnahmen. Unsere apparative Ausstattung wird bei der Installation und danach in regelmäßigen Zeitintervallen von Strahlenschutzexperten des Landes Niedersachsen kontrolliert. Alle, die mit ionisierender Strahlung beruflich zu tun haben, sind verpflichtet, sich in Strahlenschutzfragen fortzubilden.
Qualitätssicherung in der Radiologie hat zum Ziel, eine adäquate Bild- und Befundqualität mit einer minimalen Strahlen-Exposition zu erreichen. Die Durchführung der Qualitätssicherung schreibt u.a. die Röntgenverordnung vor. Nach Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GemBa) ist eine Qualitätsmanagementrichtlinie für vertragsärztliche Praxen verabschiedet worden, an der wir uns orientieren.