Neben den Aufnahmen aus der Untersuchung zieht der Radiologe zur Befundung oder Diagnosestellung Voraufnahmen und -befunde heran, sowie die Ergebnisse der Anamnese. Er markiert und vermisst fragliche Bilddetails. Bei unklaren Befunden befragt er in der Gemeinschaftspraxis einen Kollegen gemäß des Vier-Augen-Prinzips oder recherchiert in der Literatur, in eigenen Fallsammlungen oder in Referenzdatenbanken im Internet. Handelt es sich um einen Notfall, kann Ihr Radiologe auch direkt einen Krankentransport anordnen und die Krankenhausärzte detailliert vorinformieren.
Befundgespräch mit dem Zuweiser
Im Befundgespräch bzw. -bericht stellt Ihr Radiologe Ihrem zuweisenden Arzt die Aufnahmen und den Befund vor und erläutert ihn. In wichtigen Fällen gibt er den Befund unverzüglich telefonisch direkt Ihrem behandelnden Arzt weiter. Sind Sie ohne Befund (o.B.), können Sie erleichtert sein. Ein „positiver“ Befund bedeutet, dass Ihr Radiologe „etwas“ gefunden hat oder einen Verdacht erhärten kann. Das muss keine schlechte Nachricht sein. Ihr Radiologe setzt hochsensible Technologien ein, um möglichst frühzeitig Krankheiten erkennen zu können. Es kann sein, dass er dann eine Nach- oder Folgeuntersuchung empfiehlt. Ihr überweisender Arzt bespricht mit Ihnen den Befund, stellt die Diagnose und gibt Ihnen eine Therapieempfehlung.
Dokumentation und Archivierung
Zum Abschluss muss Ihr Radiologe den Befundbericht schreiben und zusammen mit den Bildern wiederauffindbar archivieren. Dazu gibt er Verdacht und Indikation an, beschreibt die Untersuchungsmethode samt wichtiger technischer Untersuchungsparameter und interpretiert die Bildergebnisse. Abschließend stellt er den Befund bzw. die Diagnose dar und gibt unter Umständen eine Empfehlung zur Weiteruntersuchung ab. Die Auswertung der Aufnahmen und das Schreiben des Befundberichtes zieht in der Regel eine Dauer von etwa 7 Werktagen nach sich.