Bitte bringen Sie zu jeder Erst-, Folge- oder Kontrolluntersuchung in unserer Praxis entsprechende Voraufnahmen anderer Untersucher oder ihre Operations- oder Entlassungsberichte sowie aktuelle Arztbriefe mit. Alle Untersuchungen in Röntgendiagnostik und Durchleuchtung, Mammographie-, CT-, MRT- und Nuklearmedizin lassen sich durch die Vorlage von bereits angefertigten Röntgenaufnahmen leichter durchführen und sinnvoller beurteilen. So bringen die Untersuchungsprotokolle optimale Ergebnisse.
Je mehr Informationen wir Radiologen über unsere Patienten haben, desto zielführender können wir untersuchen und desto konkreter wird auch unser Befundbericht zur Entscheidung über die weitere Behandlung beitragen können. So können schon vorab Untersuchungsalternativen und Gegenanzeigen besprochen und Allergie-Risiken eingegrenzt werden.
Im Zweifelsfall sind wir daher genötigt, die Untersuchung auf den nächsten freien Termin zu verschieben, um die begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen und unseren Ressourcenverbrauch bestmöglich zu nutzen. Bei CT- und MRT-Untersuchungen ist die Vorlage der CT- bzw. MRT-Voraufnahmen zwingend erforderlich, um die Kontrolluntersuchung überhaupt identisch, d.h. in gleicher Schichtorientierung wie die Voruntersuchung und mit identischen Parametern, durchführen zu können. Nur so können die Untersuchungen anschließend Bild für Bild verglichen und geringe Befundabweichungen erkannt werden.
Auch bei Mammographien müssen ebenso die Voraufnahmen anderer Untersucher dringend vorliegen. Der Vergleich mit den Voraufnahmen wird übrigens von den Programmen zur Qualitätssicherung, denen wir uns angeschlossen haben, verbindlich vorgeschrieben. Nur so klären sich manche Befunde. Es kann strahlensparend untersucht werden und sonst erforderliche Zusatzaufnahmen werden gespart.